Systemsprung vermittelt ausgewählte Photovoltaik-Großanlagen an Privatinvestoren ab 50.000 €. Jedes Projekt wird vor Aufnahme technisch, rechtlich und wirtschaftlich geprüft – und ist grundsätzlich für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG geeignet.*
Nutzen Sie geprüfte Photovoltaik-Anlagen, um einen Teil Ihrer Steuerlast in einen langfristigen Sachwert zu überführen.
In unter 1 Minute – unverbindliche Beispielrechnung Ihrer möglichen Steuerentlastung.
Nur vorab geprüfte Anlagen mit vollständiger Dokumentation und Datenraum.
Sie investieren nicht in eine anonyme Plattform, sondern in geprüfte Projekte mit persönlichem Ansprechpartner, klarer Dokumentation und Zugang zu unserer Investor-Community.

* Alle Angaben stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Möglichkeit der Nutzung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab und sollte mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden. Prognosen und Beispielrechnungen sind keine Garantie für zukünftige Erträge oder steuerliche Effekte.
Sie möchten einen Teil Ihrer Steuerlast in einen realen Sachwert überführen und dabei professionell begleitet werden. Genau dafür haben wir Systemsprung entwickelt.
Hinweis: Alle Angaben stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Möglichkeit der Nutzung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab und sollte mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden.
Hinter Systemsprung steht ein Team aus erfahrenen Beratern, Steuerexperten und Projektentwicklern mit gemeinsam über 40 Jahren Erfahrung in Photovoltaik-, Energie- und Sachwertinvestments.
Wir haben Systemsprung gegründet, weil anspruchsvolle Privatinvestoren keinen weiteren anonymen Marktplatz brauchen — sondern eine kuratierte Auswahl mit klar definierten Qualitätskriterien, vollständiger Dokumentation und persönlicher Begleitung.
Unsere eigene Fachabteilung prüft jedes Projekt vor Aufnahme:
Nur Projekte, die diese Prüfung bestehen, werden für unsere Investoren freigeschaltet.
Systemsprung ist kein anonymer Marktplatz, sondern eine kuratierte Plattform für Privatinvestoren mit hoher Steuerbelastung, die ihre Liquidität gezielt in steuerlich begünstigte Sachwerte überführen wollen.
Unsere eigene Fachabteilung bewertet jedes Projekt nach klaren Qualitätskriterien — technische Auslegung und Komponenten, rechtliche Struktur, Vertragslage und Sicherheiten, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Szenarien. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird ein Projekt für Investoren freigeschaltet. Wir sind kein offener Marktplatz.
Sie erwerben anteiliges Eigentum an einer konkreten Photovoltaik-Anlage — kein Genussrecht, kein Fondsanteil. In der Regel über eine Beteiligung an einer Betreibergesellschaft, die die Anlage errichtet und betreibt. Diese Struktur ist grundsätzlich für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG geeignet.*
Pacht-, Wartungs- und Netzanschlussverträge liegen unterzeichnet vor. Alle relevanten Unterlagen — Grundbuchauszug, technische Gutachten, Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen — stehen im Datenraum vor Zeichnung vollständig zur Verfügung.
Vertriebspartner und Investoren werden persönlich aufgenommen. Regelmäßige Webinare und Q&A-Sessions, feste Ansprechpartner, Erfahrungsaustausch innerhalb der Investor-Community — statt anonymer Online-Abschlüsse.
* Systemsprung ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Wir stellen geprüfte Projekte und strukturierte Informationen zur Verfügung, die eine fundierte Entscheidung gemeinsam mit Ihren Beratern ermöglichen.
Der gesamte Prozess läuft komplett digital — vom Erstkontakt bis zur Auszahlung. Kein Papierberg, keine Medienbrüche, klare Statusübersicht.
So nutzen Sie Systemsprung als Privatinvestor mit hoher Steuerbelastung:
* Beispielrechnungen ersetzen keine individuelle Steuerberatung und sind keine Garantie für tatsächliche Steuerwirkungen oder Erträge.
Systemsprung stellt Steuerberatern, Vermögensverwaltern und unabhängigen Finanzberatern professionelle Werkzeuge zur Verfügung, um PV-Direktinvestments strukturiert in die Beratung zu integrieren:
So können Sie Ihren Mandanten geprüfte PV-Direktinvestments anbieten, ohne selbst zum Projektprüfer werden zu müssen.
Geben Sie Ihre Eckdaten in den Rechner ein und sehen Sie in unter einer Minute, wie stark sich Ihre Steuerlast im Investitionsjahr senken lässt (ab 50.000 € Investmentvolumen).*
Wählen Sie aus einer kuratierten Liste vorgeprüfter Anlagen. Sie erhalten Zugang zum vollständigen Datenraum und auf Wunsch eine persönliche Durchsprache mit Ihrem Ansprechpartner.
Der digital unterzeichnete Zeichnungsschein vor dem 31.12. kann – in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater – den IAB-Vorgriff für das laufende Steuerjahr sichern, auch wenn die Anlage erst im Folgejahr in Betrieb geht.
* Beispielrechnungen ersetzen keine individuelle Steuerberatung und sind keine Garantie für tatsächliche Steuerwirkungen oder Erträge.

Bayern · 12 MWp Freiflächenanlage · ab 50.000 € pro Tranche
Die Photovoltaik-Freiflächenanlage Mittelfranken befindet sich auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche bei Roth in Bayern. Mit einer installierten Leistung von 12.000 kWp liefert sie jährlich rund 13 Mio. kWh sauberen Strom – das entspricht dem Jahresverbrauch von ca. 4.300 Haushalten. Die Anlage profitiert von der überdurchschnittlichen Sonneneinstrahlung in Süddeutschland und einer 20-jährigen EEG-Vergütung über Ausschreibungssieg gesichert. Eine Verlängerung über weitere 10 Jahre im Direktvermarktungsmodell ist möglich. Projektpartner: ein etablierter EPC mit über 30 realisierten Großanlagen in Bayern. Pacht- und Wartungsverträge sind unterzeichnet, der Netzanschluss durch den lokalen Netzbetreiber ist gesichert. Für Investoren besonders attraktiv: Der IAB-Vorgriff nach §7g EStG ermöglicht eine signifikante Steuerersparnis bereits im Jahr der Zeichnung. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet das einen Liquiditätsvorteil von rund 10.500 € pro Tranche im ersten Jahr.
Werden Sie Vertriebspartner. Die Vermittlung von PV-Direktinvestments ist erlaubnisfrei nach § 34f GewO und Ihre Provision umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 8 f UStG.
Wir beantworten Ihre Fragen zu Projektauswahl, Steuerwirkung und IAB-Modellierung — sachlich und unverbindlich.