1) Anbieter / Vertragspartner
INSTECH insurance technic GmbH (Marke: Systemsprung)
Schiefe Hardt 13, 58093 Hagen, Deutschland
Telefon: +49 2331 3484764
E-Mail: info@systemsprung.de
Website: www.systemsprung.de
Registergericht: Amtsgericht München · HRB 198908 · USt-IdNr. DE283549769
Geschäftsführer: Joachim Christian Pichen
2) Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform „Systemsprung" durch Vertriebspartner/Vermittler (nachfolgend „Partner").
(2) Die konkrete Zusammenarbeit (z. B. Provisionsvereinbarung, Lizenzmodell, Pflichten nach FinVermV, Marken-/Werbenutzung) kann zusätzlich in Kooperationsverträgen/Provisionsvereinbarungen geregelt sein. Bei Widersprüchen gilt die speziellere Regelung.
(3) Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
3) Begriffe
- Partner: Vermittler/Vertriebspartner (z. B. Steuerberater, Vermögensverwalter, Finanzberater)
- Kunde/Investor: Endkunde/Privatinvestor
- Produktpartner: Anbieter/Projektentwickler
- Leads: Kontakt-/Interessentendaten, die im Rahmen der Vermittlung entstehen
- Plattform: Systemsprung inkl. Partnerbereich, Personalakte, Provisionen, Schulungen
4) Leistungen der Plattform für Partner
(1) Systemsprung stellt dem Partner Funktionen zur Verfügung, insbesondere:
- Partner-Onboarding und Verwaltung der Partnerstammdaten
- Zugriff auf Projektkatalog und Datenraum (rollenbasiert)
- Erstellung von Exposés (PDF) für Kunden
- Prozessunterstützung im Reservierungs-/Zeichnungsprozess
- Provisionsübersicht und Provisionsabrechnungen (PDF/CSV)
- Schulungs-/Webinarverwaltung
- Aktivitäts-/Statusübersichten
(2) Ein Anspruch auf bestimmte Projekte, Mindestverfügbarkeit oder bestimmte Provisionshöhe besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5) Partner-Onboarding, Zugang und Nutzerkonto
(1) Das Partner-Onboarding kann tokenbasiert erfolgen (Einladungslink mit Ablaufdatum). Der Partner hat den Link vertraulich zu behandeln.
(2) Der Partner ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Partner haftet für Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen, soweit er dies zu vertreten hat.
(4) Wir dürfen Partnerkonten sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Verstoß gegen Pflichten oder Sicherheitsrisiken besteht.
6) Pflichten des Partners (Compliance, Sorgfalt, Kommunikation)
(1) Der Partner verpflichtet sich, bei der Vermittlung alle anwendbaren gesetzlichen und berufsrechtlichen Pflichten einzuhalten (z. B. Informationspflichten, Dokumentationspflichten, Werberecht, Wettbewerbsrecht).
(2) Der Partner muss seine Kunden zutreffend informieren und darf keine irreführenden Zusagen machen (z. B. „garantierte Rendite"), sofern dies nicht ausdrücklich und nachweisbar vom Projekt vorgegeben ist.
(3) Der Partner darf Unterlagen aus dem Datenraum ausschließlich zur Vermittlung im Rahmen der Zusammenarbeit nutzen und hat Vertraulichkeit zu wahren.
(4) Der Partner hat sicherzustellen, dass er die datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Umgang mit Kundendaten erfüllt (insb. sichere Aufbewahrung, Zugriffsschutz, Zweckbindung).
7) Kundendaten / Leads / Rollen- und Sichtbarkeiten
(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit können Partner personenbezogene Daten von Kunden in die Plattform einbringen (z. B. zur Exposé-Erstellung, Reservierung).
(2) Rollen- und Berechtigungssystem: Welche Partner welche Daten sehen (z. B. im Rahmen einer Hierarchie/Empfehlungsstruktur), richtet sich nach dem Rollenmodell und den Freigaben im System.
(3) Der Partner darf Kundendaten nur für Zwecke der Vermittlung im Rahmen der Systemsprung-Zusammenarbeit verarbeiten.
(4) Weitergaben an Dritte sind nur zulässig, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist, eine Rechtsgrundlage besteht oder eine Einwilligung/Beauftragung des Kunden vorliegt.
8) Provisionen, Abrechnung, Einwände
(1) Provisionsanspruch, Provisionshöhe, Fälligkeit und Voraussetzungen (z. B. wirksamer Vertragsschluss, Zahlungseingang, Storno) ergeben sich aus der jeweiligen Provisions-/ Kooperationsvereinbarung und/oder projektbezogenen Regeln.
(2) Abrechnungen werden dem Partner regelmäßig als PDF/CSV bereitgestellt.
(3) Einwände gegen Abrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform zu erheben. Danach gelten Abrechnungen als genehmigt, sofern nicht zwingende Rechte entgegenstehen.
(4) Stornofreies Geschäft. Provisionsansprüche entstehen erst mit dem rechtswirksamen Abschluss einer Vermittlung und sind nicht aus einer Vorfinanzierung gezahlt. Eine spätere Rückforderung oder Storno-Haftung ist nicht vorgesehen. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Rückforderungsansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistiger Täuschung, Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten oder rechtswidriger Vermittlungstätigkeit.
9) Lizenzmodell
(1) Die Nutzung der Plattform-Funktionen (insb. Vollversion des IAB-Rechners, Exposé-Generator, Partner-Portal) ist lizenzpflichtig. Die monatliche Lizenzgebühr beträgt aktuell 9,90 € inkl. MwSt. pro Nutzer.
(2) Family-and-Friends-Promotion: Die ersten 100 aktivierten Vertriebspartner erhalten die Lizenz für die ersten 12 Monate kostenfrei. Nach Ablauf des Promotionszeitraums läuft die Lizenz zum regulären Tarif weiter, sofern nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
(3) Bei Zahlungsverzug können wir den Zugang zu lizenzpflichtigen Funktionen nach vorheriger Mahnung sperren.
(4) Wir behalten uns vor, die Lizenzgebühr mit einer Frist von mindestens 60 Tagen anzupassen. Bei Erhöhung steht dem Partner ein Sonderkündigungsrecht zu.
10) Marketing, Marken- und Materialnutzung
(1) Sofern wir dem Partner Marken/Logos/Material (z. B. Präsentationen, Texte) zur Verfügung stellen, darf er diese nur im vereinbarten Rahmen nutzen.
(2) Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, er handele als Vertreter mit Abschlussvollmacht, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Werbung, die rechtlich sensibel ist (z. B. Rendite-/Steuerwerbung), darf nur nach den jeweils freigegebenen Vorlagen/Guidelines erfolgen.
11) Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten verpflichten sich, vertrauliche Informationen (z. B. Projektunterlagen, Provisionslogik, interne Notizen) geheim zu halten.
(2) Ausnahmen gelten, wenn eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder Informationen bereits öffentlich bekannt sind.
12) Verfügbarkeit, Änderungen, Support
(1) Wir bemühen uns um hohe Verfügbarkeit. Wartungen/Änderungen können zu Einschränkungen führen.
(2) Support- und Reaktionszeiten können gesondert geregelt werden (z. B. SLAs).
13) Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Aussagen/Handlungen des Partners gegenüber Kunden haftet Systemsprung nicht. Der Partner stellt Systemsprung von Ansprüchen Dritter frei, soweit der Partner diese zu vertreten hat (z. B. irreführende Werbung, Pflichtverletzungen).
14) Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperrung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Kooperationsvertrag; hilfsweise gilt: Kündigung mit 30 Tagen zum Monatsende.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. schwere Pflichtverletzung, Compliance-Verstöße, erhebliche Kundenbeschwerden, Zahlungsverzug).
(3) Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
15) Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Systemsprung finden sich in der Datenschutzerklärung.
(2) Sofern Partner in eigenem Verantwortungsbereich Kundendaten verarbeiten, sind sie selbst für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich.
(3) Je nach konkretem Setup kann zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine Regelung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit erforderlich sein. Dies ist separat zu prüfen.
16) Änderungen dieser AGB
(1) Wir können diese AGB ändern, wenn dies aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
(2) Bei wesentlichen Änderungen informieren wir den Partner; erforderliche Zustimmungen holen wir ein.
17) Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
